(Auszug aus der Beitragsordnung, gültig ab 01.01.2016)
*) Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis zu 01.12 des vorausgehenden Jahres zu führen. Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im laufenden Jahr der volle Beitrag erhoben.
Bei Wehr- und Zivildienstleistenden wird ein ermäßigter Beitrag im Folgejahr erhoben, wenn dies im laufenden Jahr aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist.
Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, gelten die obigen Ausführungen entsprechen.
Anträge sind schriftlich und formlos zu richten an:
Meike Junginger, Geschäftsstelle des TSV Bönnigheim, Rosenstr. 4 , 74357 Bönnigheim
Geschäftsstelle des TSV Bönnigheim
Meike Junginger, Rosenstr. 4, 74357 Bönnigheim
Tel: Mo-Fr. 9-18 Uhr 07143/87 14 15
Fax: 07143/87 14 13